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   BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B   

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https://dejure.org/2015,43302
BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B (https://dejure.org/2015,43302)
BSG, Entscheidung vom 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B (https://dejure.org/2015,43302)
BSG, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 349/15 B (https://dejure.org/2015,43302)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B
    Aus dem von ihm herangezogenen Beschluss des BVerfG (Kammer) vom 6.5.2010 (1 BvR 96/10 - BVerfGK 17, 298 = SozR 4-1500 § 178a Nr. 11) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 3268/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Restitutionsverfahren Siedlung Gut

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B
    Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann aber nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht durch die zumutbare Ausschöpfung der vom Prozessrecht eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (stRspr - s BVerfG Beschluss vom 18.8.2010 - 1 BvR 3268/07 - BVerfGK 17, 479 - Juris RdNr 28) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B
    Hierzu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargelegt und darüber hinaus muss aufgezeigt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .
  • BSG, 06.06.2007 - B 8 KN 8/07 B

    Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Beendigung der

    Auszug aus BSG, 30.12.2015 - B 13 R 349/15 B
    Vielmehr ist in einer solchen Konstellation nach Abschluss der Instanz durch Verkündung des Berufungsurteils nicht nur ein zuvor angebrachtes Gesuch der Richterablehnung prozessual überholt (BSG Beschluss vom 6.6.2007 - B 8 KN 8/07 B - Juris RdNr 5 mwN) , sondern auch eine darauf bezogene Anhörungsrüge nicht mehr statthaft (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2015 - B 13 R 20/15 C - RdNr 7 f) .
  • LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach

    Abgeschlossen ist die Instanz dann, wenn die die Instanz beendende Entscheidung verkündet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2011, 1 BvR 2411/10; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06; Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 30.12.2015, B 13 R 349/15 B) worden oder zumindest die Urteilsfällung (§ 309 ZPO) einschließlich der Unterzeichnung (§ 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO) erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2001, III ZR 45/00; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.08.2015, L 15 SF 238/15 AB).
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